Statuten des Vereins Tirolerbund in Wien
ZVR: 882302630
Die vollständigen Statuten stehen hier als PDF zum Download bereit:
§ 1 Name und Sitz
Der Verein führt den Namen „Tirolerbund in Wien“ und hat seinen Sitz in Wien. Der Verein erstreckt seine Tätigkeit auf die ganze Welt, wobei der Tätigkeitsschwerpunkt im Bundesland Wien liegt.
§ 2 Zweck
Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne der §§ 34 ff Bundesabgabenordnung. Zweck des Vereins ist insbesondere:
- der Zusammenschluss sowie die Förderung der Kontaktpflege, des kulturellen Austausches und des Gemeinschaftslebens der Tirolerinnen und Tiroler aller Landesteile in Wien sowie der Freundinnen und Freunde Tirols,
- die Pflege, Bewahrung und zeitgemäße Vermittlung der Tiroler Identität, insbesondere unter Berücksichtigung der Geschichte, Kultur und Tradition dieses Landes,
- die Förderung der kulturellen, gesellschaftlichen und ideellen Beziehungen zum Land Tirol, zu Südtirol, zum Trentino sowie zur Stadt Wien,
- die soziale Hilfestellung und materielle Unterstützung hilfsbedürftiger Menschen in Wien, wobei ein besonderer Fokus auf Personen mit Bezug zu Tirol, Südtirol und dem Trentino gelegt wird, nach Maßgabe der vorhandenen Mittel.
§ 3 Vereinsjahr
Das Vereinsjahr beginnt am 1. Jänner und endet am 31. Dezember des Jahres.
§ 4 Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks
Der Vereinszweck soll durch ideelle und materielle Mittel erreicht werden. Als ideelle Mittel kommen insbesondere die Durchführung von Veranstaltungen aller Art (Vorträge, Bildungs-, Informations- und Diskussionsveranstaltungen) sowie kulturelle und gesellige Veranstaltungen in Betracht. Materielle Mittel sind Beitrittsgebühren und Mitgliedsbeiträge, Erträge aus Veranstaltungen und Sammlungen sowie Subventionen, Spenden, Vermächtnisse und sonstige Zuwendungen. Sämtliche Mittel des Vereins dürfen ausschließlich zur Erreichung des Vereinszwecks verwendet werden.
§ 5 Arten der Mitgliedschaft
Die Mitglieder des Vereines gliedern sich in ordentliche Mitglieder (beteiligen sich voll an der Vereinsarbeit), fördernde Mitglieder (unterstützen die Vereinstätigkeit vor allem durch Zahlung eines Förderbeitrages) und Ehrenmitglieder (werden wegen besonderer Verdienste um den Verein ernannt).
§ 6 Erwerb der Mitgliedschaft
Mitglieder des Vereins können alle physischen sowie juristischen Personen werden. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand auf Grund der vorgelegten schriftlichen Beitrittserklärung. Die Ernennung von Ehrenobmännern und Ehrenmitgliedern erfolgt auf Antrag des Vorstandes durch die Generalversammlung.
§ 7 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, freiwilligen Austritt, Streichung oder Ausschluss. Details regeln die vollständigen Statuten.
§ 8 und § 9 Rechte und Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und die Einrichtungen des Vereins zu beanspruchen. Stimmrecht und Wahlrecht stehen allen Mitgliedern zu. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins nach Kräften zu fördern und den statutenmäßigen Mitgliedsbeitrag pünktlich zu entrichten.
§ 10 bis § 18
Die weiteren Paragraphen regeln die Vereinsorgane (Generalversammlung, Vorstand, Rechnungsprüfer), deren Aufgaben, die Vertretung des Vereins nach außen, das Schiedsgericht sowie die Auflösung des Vereins. Den vollständigen Wortlaut findest du im PDF-Download oben.
Sitz des Vereins: Andreas Hofer-Haus, Südtiroler Platz 5, 1040 Wien